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Atemschutzmaske FS-17 FFP1 NR D
Kategorie: Standard
Klasse: P1
NDS: 4 x NDS
Norm: EN 149:2001+A1:2009
Anwendung:
Nichttoxische Stäube, Agrar- und Nahrungsmittelindustrie, Steinbrüche, Zementwerke, Holzindustrie bei der Verarbeitung von Weichholz (Nadelholz), insbesondere für Stäube solcher Substanzen wie Calciumcarbonat, natürlicher und künstlicher Graphit, Gips, Kreide, Zement, Putz, Marmor, Zinkoxid, pflanzliche Stäube, Zellulose, Schwefel, Baumwolle, Eisenmetallfeilstäube, Kohlenstaub mit weniger als 10% freiem Siliziumdioxid, schützt vor Nebeln flüssiger Aerosole.
Zusätzliche Vorzüge:
Der Dreischichtenbau mit dem Schweissung auf den Rändern der Halbmaske und die eingebaute Klappe zum Ausatmen dienend verursachen, dass Widerstände des Atmens sehr klein sind.
Dient:
Zu dem Schutz der Atemwege vor den Stäuben, mit den Aerosolen der Teilchen der Konstanten und mit flüssigen Aerosolen zu 4 x HZK.