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Schutz der Atemwege
Schutz der Atemwege

Wie sind die Atemwege zu schützen?
Die Atemwege sind eins der wichtigsten Organe unseres Körpers. Zu ihren Hauptfunktionen gehören das Einatmen der Atemluft mit dem zum Leben unentbehrlichen Sauerstoff, die Versorgung des Blutkreislaufes mit Sauerstoff und das Entfernen von Kohlenmonoxiden aus dem Blutkreislauf. Zusätzlich dienen die oberen Atemwege als Luftfilter damit nur saubere Luft in die Lunge gelangen kann.
                 
Ziel des Atemschutzes: Schädliche Substanzen können in den menschlichen Körper auf drei Wegen gelangen: durch die Haut, durch den Verdauungstrakt und durch die Atemwege. Zum Schutz der Atemwege vor Gasen, Dämpfen, Rauch, Staub, Nebel oder Aerosolen dient der Einsatz von Atemschutzmasken.


Rechtliche Aspekte: Für alle schädlichen Substanzen wurden sog. HZK-Grenzwerte festgelegt. Im Falle der Überschreitung einer dieser Grenzwerte ist der Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet, den Arbeiter mit entsprechender Schutzausrüstung auszurüsten. Diese Schutzausrüstung muss durch das Hauptinstitut für Arbeitsschutz zertifiziert sein und entsprechende Atteste besitzen. Dies verpflichtet den Hersteller oder Importeur dazu, die Atemschutzgeräte mit dem "CE" Zeichen zu versehen und eine Bedienungsanleitung sowie eine Erklärung bezüglich der Übereinstimmung mit den entsprechenden Normen beizulegen und die Nummer der erteilten Zertifizierung zu nennen. In Europa gelten in diesem Bereich die Normen PN-EN 149:1996 und EN 149:2001 (Staubverunreinigungen) und PN-EN 141 (Absorber und Filterabsorber). Ohne professionelle Messungen ist die Wahl der richtigen Schutzausrüstung entweder mit großem Fehlerrisiko behaftet oder gar nicht erst möglich. Mehr Informationen finden Sie auf der Seite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
www.baua.de oder beim Bundesministerium für Gesundheit www.bmg.bund.de.
 
 
Glossar:
  1. Gas: eine Substanz ohne eigene Form, Volumen oder Fläche, welche dazu tendiert, sich selbstständig auszuweiten.
  2. Ausdünstungen (Sekundärdampf): Gase, welche im Zuge der Erwärmung von Flüssigkeiten entstehen.
  3. Staub, Dunst und Rauch: Suspension von kleinen bzw. sehr kleinen festen Teilchen im Gas.
  4. Nebel: fein verteilte Flüssigkeitstropfen im Gas
  5. Aerosol: Dispersionsstruktur, wobei ein Gas die Dispersionsumgebung darstellt und die diffuse Phase die Form einer Flüssigkeit (im Falle von Nebel) bzw. eines festen Körpers (im Falle von Rauch und Staub) annimmt.
  6. HZK - Höchstzulässige Konzentration: die Konzentration einer Substanz, die beim Einwirken auf den Menschen während einer achtstündigen Arbeitszeit im Laufe seines aktiven Berufslebens keinen negativen Einfluss auf seinen Gesundheitszustand haben sollte. Die einzelnen HZK-Grenzwerte für die gefährlichsten Substanzen wurden in der Verordnung des Ministers für Arbeit und Sozialpolitik vom 01.12.1989 festgelegt.